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Versicherungen

Die Yachtversicherung - ein sicherer Festmacher!

In Deutschland besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht für Yachten. Die Folge: So mancher Eigner schippert ohne Versicherungsschutz übers Meer.

Doch es gibt gute Gründe dafür den Abschluß einer Haftpflicht- und Kasko Versicherung nicht in den Wind zu schlagen. Jeder Wassersportler haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Yachteigner sollten deshalb unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich vor unkalkulierbaren Schadensersatzforderungen zu schützen. Es können aber auch Schäden eintreten, die zwar von einem Dritten ausgehen, jedoch nicht auf ein Verschulden des Eigners bzw. Skippers des "schadenauslösenden Schiffes" zurückzuführen sind. Kollisionen von Yachten bei Sturm, übergreifende Brände durch technische Defekte an Ausrüstungsgegenständen und vieles mehr...

Um enorme Kosten für den Eigner zu vermeiden ist es ratsam die Spezialisten zu kontaktieren.

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Schomacker-Reiserücktrittskosten-Versicherung

 

 

 

 

 

 

Direkt mit der Buchung des Chartertörns sollte eine Reiserücktrittskosten-Versicherung über den oft nicht unerheblichen Charterbetrag abgeschlossen werden. Dies ist bis 14 Tage nach Abschluss der Reise möglich, daher ist Eile geboten!

Leistungen sind wie folgt:

- wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.

- wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.

- wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss, zahlt die Versicherung für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr