Schiffsregister
In Deutschland und der Schweiz werden Schiffe so ähnlich behandelt, wie Immobilien. So wie im Grundbuch bei den Immobilien die Besitzrechte, Lasten und Dienstbarkeiten registriert sind, sind Schiffe im Seeschiffsregister eingetragen.
Es herrscht eine Eintragungspflicht für seegehende deutsche Schiffe, deren Rumpflänge 15m übersteigt. Bei Binnenschiffen wird eine Verdrängung von mindestens 10 Tonnen zugrunde gelegt. Kleinere Schiffe sind von der Registrierung freigestellt, können aber registriert werden. Wieder an das Immobilien-Recht angelehnt, werden Schiffsregister von den Registergerichten der jeweiligen Heimathäfen geführt – ein einziges Register für ein ganzes Land wäre nicht mehr handhabbar.
Die Registrierung eines Schiffes in einem Seeschiffsregister berechtigt zum Führen der jeweiligen National-Flagge. Damit gilt an Bord deutscher Schiffe auch das deutsche Recht, was insbesondere für geheuerte Besatzungen von großer Bedeutung ist
Seeschiffsregister werden in nahezu allen Ländern geführt.
In dieser Rubrik gehen wir auf die unterschiedlichen Seeschiffsregister, das Aus- und Einflaggen von Schiffen und die damit verbundenen Vor- und Nachteile ein.
Erstregister und Zweitregister
In Deutschland wird unterschieden zwischen
- den Seeschiffsregister (auch Erstregister genannt) und
- dem internationalen Seeschifffahrtsregister ISR (auch Zweitregister genannt)
Die Erstregister werden von bestimmten Amtsgerichten vor allem an der Küste geführt, während das internationale Seeschifffahrtsregister vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verwaltet wird.
Die Eintragung in das Seeschiffsregister ist ab bestimmten Schiffsgrößen verpflichtend, die Eintragung in das ISR ist freiwillig möglich. Sie hat im Wesentlichen steuerliche Auswirkungen. Durch eine Eintragung in das ISR kann ein Arbeitgeber ausländische Seeleute an Bord von Schiffen unter der Bundesflagge nach deren Heimatheuern bezahlen. Beispielsweise erhält ein philippinischer Seemann auf einem ISR-Schiff keine deutschen Heuern, sondern wird nach dem deutlich niedrigeren philippinischen Lohnniveau bezahlt.
Die Registrierung im Seeschiffsregister ist verpflichtend bei seegehenden Schiffen mit einer Rumpflänge von mehr als 15m oder bei Binnenschiffen ab einer Verdrängung von mehr als 10m3.
Das Seeschiffsregister ist die einzige amtliche Möglichkeit Dein Schiff zu registrieren. Sie ist dem Grundbuch bei Immobilien sehr ähnlich. Kleinere Schiffe, die von der Registrierungspflicht ausgenommen sind, können freiwillig registriert werden.
Die Einflaggung wird einmalig unternommen und gilt von da ab dauerhaft, so lange, bis eine Ausflaggung explizit vorgenommen wird.
Wenn Du Dein Schiff auf einer deutschen Binnenschifffahrtsstraße bewegst, greift neben der eventuellen Registrierungspflicht auch die Kennzeichnungspflicht. Der unterliegen Wasserfahrzeuge unter Motor mit einer Antriebsleistung von mehr als 3 PS (2,21 kW) und Segelboote mit einer Länge von mehr als 5,50 m. Es existiert also eine Grauzone zwischen Kennzeichnungspflicht und Registrierungspflicht.
Für kleine Schiffe, die in diese Grauzone fallen, gibt es zwei Alterativen zur Registrierung:
- den Internationalen Bootsschein, der im Auftrag der Bundesregierung vom DSV, DMYV oder ADAC ausgestellt wird, oder
- das Flaggenzertifikat, das Du vom BSH erhälst.
Beide werden von den meisten Staaten auch als Eigentumsnachweis anerkannt.
Der
internationale Bootsschein
wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren ausgestellt. Du erhältst mit dem internationalen Bootsschein ein Kennzeichen, das sich aus einer zehn-stelligen Nummer, gefolgt von einem Buchstaben (A=ADAC, S=DSV, M=DMYV) zusammensetzt.
1234567890-S
Auch nach Ablauf der zwei Jahre gilt der internationale Bootsschein in Deutschland als Nachweis für ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Solange Du Dich nur auf deutschen Wasserstraßen bewegst, musst Du den internationalen Bootsschein nicht verlängern lassen.
Anders ist das im Ausland. Hier wird er in der Regel nur während seiner Laufzeit anerkannt und muss erneuert werden.
Auch mit dem
Flaggenzertifikat
vom BSH wird Dir ein Kennzeichen amtlich zugewiesen. Es besteht aus 6 Zahlen gefolgt von dem Buchstaben F.
123456-F
Das Flaggenzertifikat wird für die Dauer von 8 Jahren ausgestellt. Danach muss es erneuert werden.
Auch das Flaggenzertifikat wird im Ausland während seiner Laufzeit in der Regel problemlos anerkannt.
Kurz und knapp:
Registrierungspflichtig sind folgende Schiffe in Deutschland:
- seegehende Schiffe länger als 15m sind
- Binnenschiffe mit einer Verdrängung von mehr als 10m3
Kennzeichnugspflichtig sind in Deutschland
- Wasserfahrzeuge unter Motor mit mehr als 3PS (2,21 kW)
- Segelboote mit einer Länge von mehr als 5,50 m.
Einzige amtliche Registrierungsstelle ist das Seeschiffsregister.
Kennzeichnugs- aber nicht registrierungspflichtige Schiffe können alternativ:
- den internationalen Bootsschein über den DSV, den DMYV oder den ADAC oder
- das Flaggenzertifikat über den BSH
erwerben. Mit beiden wird ein Kennzeichen zugewiesen.
Der internationale Bootsschein wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren ausgestellt. Er muss nicht verlängert werden, wenn das Schiff nur auf deutschen Wasserstraßen bewegt wird.
Das Flaggenzertifikat wird mit einer Laufzeit von 8 Jahren ausgestellt.
Internationaler Bootsschein und Flaggenzertifikat werden während ihrer Laufzeit in der Regel von ausländischen Behörden anerkannt.
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