Seeschiffsregister
dienen
- der Offenlegung der Staatsangehörigkeit des Eigners eines Schiffes
- der Identifikation eines Schiffes
- der Dokumentation von Eigentumsverhältnissen und eventueller Hypotheken.
Geführt werden die Seeschiffsregister von den Amtsgerichten der jeweiligen Heimathäfen. Der Heimathafen ist der Hafen, von dem aus das Schiff betrieben wird. Er muss nicht Ausgangspunkt regelmäßiger Reisen des Schiffes sein.
Die Eintragung in das Seeschiffsregister wird auch Einflaggung genannt. Hierzu müssen den Registergerichten in der Regel die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Den Schiffsmessbrief erhältst Du vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Bei Sportbooten bis 24m Länge wird er in der Regel nach Aktenlage ausgestellt. Es kommt also wohl niemand zum Messen vorbei.
- Wenn sich das Schiff noch im Bau befindet, mußt Du den Bauschein der Werft vorlegen. Diese hat es in das Schiffsbauregister eingetragen und bescheinigt dies mit dem Bauschein.
- Ist das Schiff bereits in Fahrt, benötigst Du den Kaufvertrag und eine Negativbescheinigung, die attestiert, dass das Schiff nicht mehr im Schiffsbauregister eingetragen ist.
- Eine Kopie des Handelsregisterauszuges wird bei juristischen Personen als Eigner benötigt.
- Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Eigners oder der Geschäftsführer des Eigners
- Die Löschungsbescheinigung des vorherigen Flaggenregisters.
Die Ausflaggung kann unter bestimmten Umständen befristet vorgenommen werden. In diesem Fall wird das Schiff nur als ausgeflaggt vermerkt, verbleibt aber in dem jeweiligen Flaggenregister eingetragen. Damit wird das Verfahren zur erneuten Einflaggung vereinfacht.
Als Nachweis über die Einflaggung erhältst Du als Eigner das Schiffszertifikat und ein eindeutiges, individuelles Unterscheidungssignal. Es dient – wie ein Autokennzeichen – der eindeutigen Identifikation Deines Schiffes und wird im Sprechfunkverkehr als Rufzeichen verwendet. In der Regel besteht ein deutsches Unterscheidungssignal aus einer Folge von vier Buchstanden, die mit „DA" bis „DR" beginnen, sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Ziffer, zum Beispiel:
DAAP
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Geführt werden die Seeschiffsregister von den Amtsgerichten der jeweiligen Heimathäfen. Dies sind:
Amtsgericht | Adresse | Tel.-Nr. | |
---|---|---|---|
Berlin | Amtsgericht Charlottenburg, Seeschifffsregister | Amtsgerichtsplatz 1, | + 49 30 9017-0 |
Brake | Amtsgericht Brake, Seeschiffsregister | Bürgermeister-Müller-Straße 34, | +49 4401 109-0 |
Bremen | Amtsgericht Bremen, Seeschiffsregister | Ostertorstraße 25-31, | +49 421 361-0 |
Cuxhaven | Amtsgericht Cuxhaven, Seeschiffsregister | Deichstraße 12a, | +49 4721 5019-0 |
Duisburg | Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Seeschiffsregister | Amtsgerichtsstraße 36, | +49 203 80059-0 |
Emden | Amtsgericht Emden, Seeschiffsregister | Ringstraße 6, | +49 4921 951-0 |
Hamburg | Amtsgericht Hamburg, Seeschiffsregister | Caffamacherreihe 20, | +49 40 42843-0 |
Kiel | Amtsgericht Kiel, Seeschiffsregister | Preußerstraße 1-9, | +49 431 604-0 |
Mannheim | Amtsgericht Mannheim, Seeschiffsregister | Schloss Westflügel, Bismarckstraße 14, | +49 621 292-0 |
Regensburg | Amtsgericht Regensburg, Seeschiffsregister | Augustenstraße 3, |
+49 941 2003-0 |
Rostock | Amtsgericht Rostock, Seeschiffsregister | Zochstraße 13, | +49 381 4957-0 |
Saarbrücken | Amtsgericht Saarbrücken, Seeschiffregister | Mainzer Straße 178, | +49 681 501-3752 |
Stade | Amtsgericht Stade, Seeschiffsregister | Wilhadikirchhof 1, | +49 4141 107-1 |
St. Goar | Amtsgericht St. Goar, Seeschiffsregister | Bismarckweg 3, | +49 6741 910-0 |
Wiesbaden | Amtsgericht Wiesbaden, Seeschiffsregister | Mainzer Straße 124, | +49 611 3261-0 |
Wilhelmshaven | Amtsgericht Wilhelmshaven, Seeschiffsregister | Marktstraße 15, | +49 4421 7580-0 |
Würzburg | Amtsgericht Würzburg, Seeschiffsregister | Ottostraße 5, | +49 931 381-0 |
Kurz und knapp:
Seeschiffsregister werden von den Amtsgerichten der Heimathäfen geführt.
Zur Eintragung (Einflaggen) musst Du vorlegen:
- Den Schiffsmessbrief (gibt's beim BSH).
- Den Bauschein oder
- den Kaufvertrag und die Negativbescheinigung bezüglich des Schiffsbauregisters.
- Den Handelsregisterauszug bei juristischen Personen als Eigner,
- Deinen Personalausweis.
- Die Löschungsbescheinigung des vorherigen Flaggenregisters (nicht bei Neubooten).
Du erhältst das Schiffszertifikat und ein individuelles Unterscheidungssignal.
Es besteht aus 4 Buchstaben beginnend mit DA bis DR und optional einer Zahl, zum Beispiel:
DAAP
Das Unterscheidungssignal ist auch Dein Rufzeichen im Sprechfunkverkehr.