Die

Wassersport-Haftpflichtversicherung

ist eine der KFZ-Haftpflicht-Versicherung vergleichbare Versicherung für Wasserfahrzeuge.

Versichert ist das eigene Schiff, teilweise sind gecharterte Schiffe für einen zeitlich begrenzten Raum sogar inbegriffen. Schau Dir aber das Kleingedruckte genau an, denn bei solchen Regelungen sind zum Teil Einschränkungen dergestalt enthalten, dass das gecharterte Schiff dem eigenen vergleichbar sein muss – das kann zur Auslegungssache werden – oder dass beide Schiffe – das eigene und das gecharterte – sich nicht gleichzeitig in Fahrt befinden dürfen. Da Dein Schiff versichert ist, ist es in der Regel nicht notwendig, dass Halter und Schiffsführer zusammenfallen. Allerdings sollte der Schiffsführer die Qualifikation zum Führen des Schiffes und der Crew in dem Seegebiet, in dem der zu regulierende Schaden entstanden ist, inne haben! Vergewissere Dich dessen, bevor Du jemanden Dein Schiff führen lässt!

Mitversichert sind in der Regel auch gemietete Gegenstände, wie z.B. Einstellräume und Steg-Anlagen – zwischen Dir und der Marina ist implizit ein Mietvertrag für Deinen Liegeplatz entstanden -, sowie Vermögens- und Personenschäden, die durch das Führen von Wassersportgeräten verursacht werden. Dazu gehören auch gezogene Gegenstände, wie zum Beispiel Beiboote, Wasserski, Tubes, Schirmdrachen, und viele mehr. Da hierbei allerdings auf dem gezogenen Gegenstand eine Person anwesend ist, die ihrerseits Einfluss auf den Gegenstand hat, wird die Versicherung in aller Regel prüfen, inwieweit die persönliche Haftpflichtversicherung des Gezogenen einspringen muss. Im Bild links wird das wohl nicht der Fall sein, aber hier könnte dann doch wieder die private Haftpflicht-Versicherung der Eltern greifen, denn dieser Ozeandampfer hat wirklich keinen Motor ;-).

In Bezug auf Personenschäden gelten die gleichen Grundgedanken, wie bei der Skipper-Haftpflichtversicherung: Die Crew Deines Schiffes ist eine Gefahrengemeinschaft, also mitversichert. Wie ist das aber mit Gästen an Bord, Freunden oder Seglern von Nachbarschiffen, die Dich im Hafen auf Deinem Schiff besuchen? Damit meine ich keine zahlenden Gäste! Frag' Deinen Versicherungsagenten danach und vergewissere Dich, was in Deiner Versicherungspolice steht! Auf gar keinen Fall mitversichert sind natürlich Lotsen, Mechaniker, Hafen- und Werftarbeiter, die auf Deinem Schiff Arbeiten verrichten, denn die sind ja über ihren Arbeitgeber oder die See-Berufsgenossenschaft versichert.

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Trailer, die eine Straßenzulassung haben, sind mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abgesichert. Es gibt allerdings auch Trailer, für die dies nicht gilt, wie zum Beispiel Hafentrailer und Gestelle an Landliegeplätzen. Auch die können sich selbstständig machen und Schaden anrichten. Dies kann in der Regel in die Haftpflichtversicherung Deines Bootes einbezogen werden.

Die Wassersport-Haftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn durch das Führen des eigenen – oder gecharterten, wenn mitversichert - Wassersportgerätes Schäden verursacht werden. Hierbei ist oftmals auch die grobe Fahrlässigkeit inbegriffen. Dies ist der wesentliche Unterschied zu Deiner privaten Haftpflichtversicherung, die ja gewöhnlich nur Schäden, die Du selber - mit anderen Worten: mit Deinen eigenen Händen - an Gegenständen Dritter verursacht hast, übernimmt. Aus diesem Grund musst Du ja auch für Dein Auto eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, obwohl Du doch eine private Haftpflichtversicherung hast.

Die Schäden, die gerade im Wassersportbereich entstehen können sind immens. Das ist naheliegend, denn bereits die Anschaffungskosten für Yachten sind ja deutlich höher, als die für Dein Auto. Deckungssummen in Höhe von mehreren Millionen Euro (oft zweistellig!) sind keine Seltenheit und Du solltest darauf auch achten! Allein durch die Beseitigung von Verunreinigungen von Gewässern – es muss ja nicht gleich ein Öltanker sein – entstehen große Aufwände und Kosten, die von der Versicherung übernommen werden.

Auch Kautionen im Ausland – wenn Dein Schiff mal an die Kette gelegt wird – werden von den Versicherungen übernommen. Aber schau' Dir an dieser Stelle das Kleingedruckte genau an. Da dies ein Paragraph ist, der dem Erfindungsreichtum übereifriger Offizieller in so manchen Häfen Tür und Tor öffnet, haben die Versicherungen diese Leistung oft an eng gesteckte Bedingungen geknüpft. Zum Teil werden bestimmte Häfen, Reviere oder Länder explizit von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen.

In vielen Ländern ist es Pflicht, eine Wassersporthaftpflicht-Versicherung für Dein Boot abzuschließen. Den Versicherungsnachweis musst Du dann bei der Registrierung vorlegen und – zumindest in Kopie – auf dem Schiff mitführen. Oftmals knüpfen die Länder dies auch an Mindestdeckungssummen, über die die Versicherung abgeschlossen sein muss.

Die Versicherungsprämien berechnen sich in der Regel entsprechend der Motorleistung bei Motorbooten oder der Segelfläche bei Segelbooten. Wie bei der Skipper-Haftpflichtversicherung auch bieten die meisten Versicherer Standard-Policen für Segelflächen bis 100 qm an. Darüber hinaus musst Du Dir gesonderte Angebote erstellen lassen.

Achtung: Auch wenn auf Deiner Sloop Groß und Genua gerade noch unter 100qm liegen sollten – hast Du nicht auch noch einen Spinnaker im Keller? Den setzt Du zwar sehr selten ein, sprich Deinen Versicherungs-Agenten aber auf jeden Fall darauf an, ob das reine Mitführen eines Segels im Segelsack bereits die Versicherungsbedingungen verletzt!

Spezielle Angebote musst Du Dir auch dann erstellen lassen, wenn Du ganz besondere Boote Dein Eigen nennst. Für Eigenbauten und Mehrrumpfboote zum Beispiel musst Du Dir ein spezielles Angebot erstellen lassen. Da haben wir schon so eine Auslegungsfrage: Ist denn ein gecharterter Katamaran in der Versicherung für Deine Ketch inbegriffen, selbst wenn er kleiner sein sollte?

Ausgeschlossen sind meist die ganz außergewöhnlichen Boote, wie Ferrozement-Boote, Boote die Du gewerblich nutzt (zum Beispiel zur Vercharterung, Vermietung, aber auch Ausbildung könnte hier drunter fallen), Luftkissenboote, und U-Boote. Auch die Sportflitzer, Skiffjollen, wie zum Beispiel die 42er, 49er, Laser, mit denen Du Hochleistungssport betreiben kannst und dementsprechend schnell unterwegs bist, sind von der typischen Wassersport-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

In erster Näherung kannst Du davon ausgehen, dass die meisten Versicherer für eine Serienyacht bereits ein fertiges Angebot in der Schublade liegen haben. Für alles andere erstellen Sie Dir sicherlich gerne ein Angebot.

 

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Kurz und knapp:

Mit der Wassersport-Haftpflichtversicherung versicherst Du Dein eigenes Schiff. Schiffe, die Du als Halter des versicherten Schiffes charterst, sind unter gewissen Umständen inbegriffen.

Je nach Versicherung, musst Du nicht selber der Schiffsführer der versicherten Yacht sein. Der Schiffsführer muss aber die Qualifikation für Schiff, Mannschaft und Seegebiet inne haben.

Gemietete Gegenstände, wie z.B. der Steg, sind mitversichert.

Die Crew Deines Schiffes ist als Gefahrengemeinschaft mitversichert.

Nicht mitversichert sind unter Umständen Gäste, die an auf Dein Schiff einlädst.

Achte in Bezug auf Schiffsführung, Crew und Gäste auf Deine Logbuch-Eintragungen!

Die Versicherung greift in der Regel auch bei leichter und grober Fahrlässigkeit.

Die Deckungssummen übersteigen oft mehrstellige Millionenbeträge. Das ist gut und wichtig so!

Die Wassersport-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in vielen Ländern. Den Versicherungsnachweis musst Du an Bord mit Dir führen.

Für die meisten Serienyachten haben die Versicherer fertige Angebote für Dich vorliegen. Die Prämien werden entsprechend der Motorleistung und der Segelfläche berechnet. Für spezielle Schiffe – Eigenbauten und Mehrrumpfboote – müssen in der Regel maßgeschneiderte Konditionen angefragt werden.