Führerscheine
Im Grunde ist es wie beim Autofahren: Es gibt Führerscheine, die man haben muss, um ein Boot führen zu dürfen und solche die bescheinigen, dass man segeln kann. Dann gibt es noch Segelscheine, die eigentlich gar nichts aussagen … oft werden gerade die während eines Urlaubes am Meer angeboten.
Über die Führerscheine hinaus gibt es noch weitere Qualifikationen, die Du als Schiffsführer je nach Fahrtgebiet inne haben solltest.
Naheliegend ist hier zum Beispiel das Sprechfunkzeugnis. Da die Kommunikation vom Schiff aus mit anderen Schiffen und dem Land im Wesentlichen über Sprechfunk erfolgt, besteht für deutsche Schiffe die Vorschrift, dass der Schiffsführer selber Inhaber einer sogenannten Funkbetriebserlaubnis sein muss.
Aber auch Signalmunition darf nicht so ohne weiteres ohne entsprechende Qualifikation abgeschossen werden. Wenn eine Signalpistole zum Einsatz kommt, ist zum Beispiel ein kleiner Waffenschein notwendig.
Führerscheine
In der nachstehenden Tabelle haben wir die Führerscheine dargestellt, die zum Führen eines Segelbootes oder Sportbootes in Deutschland vorgeschrieben sind.
Im Wesentlichen geht es um die Befähigung zum Führen von Sportbooten. Das sind in den Augen des Gesetzgebers alle Boote, die von ihren Bootsführer nicht gewerbsmäßig, sondern für Sport und Erholungszwecke genutzt werden. Boote, die mit einer Crew von mehr als 12 Personen betrieben werden, stuft der Gesetzgeber nicht als Sportboote ein. Ebenfalls im Sinne der Führerscheinverordnung ausgenommen sind Sportboote, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise durch ein Segel mit einer Fläche von maximal 3 qm bewegt werden, sowie Surfboards.
Unter gewerbsmäßiger Nutzung eines Bootes fällt insbesondere auch die Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis.
Traditionsschiffe sind in der Regel ältere Schiffe, die nicht unbedingt in den Originalzustand zurückversetzt sein müssen. Sie werden aus historischen, traditionellen Gründen gefahren.
Führerschein | Revier | Schiff | Leistung | Personen |
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Binnenschifffahrt | ||||
Sportbootführerschein Binnen (Motor) SBF-Binnen-Motor | Binnenwasserstraßen | Sportboote nicht gewerblich Länge max. 15m | Motorleistung mehr als 15 PS (11.02kW) | maximal 12 |
Sportbootführerschein Binnen (Segel) SBF-Binnen-Segel | Havel-Oder Untere Havel Spree-Oder Berlin | Segelfläche mehr als 3 qm | ||
Sachsen | Segelfläche mehr als 6 qm | |||
Sportschifferzeugnis | Binnenwasserstraßen | Sportboote und Yachten. Länge max. 25m | ||
Großes Rheinpatent | Rhein Nachweis besonderer Revierkenntnis zwischen Schleuse Iffezheim (km 335,92) Spyckscher Fähre (km 857,40) | alle Fahrzeuge | mehr als 5 PS (3,68 kW) | |
Kleines Rheinpatent | Fahrzeuge bis zu einer Länge von 35m keine Schlepp- und Zugboote keine Fahrgastschiffe | |||
Rhein-Sportpatent | Sportboote bis u einer Länge von 25m | |||
Rhein-Behördenpatent | Behördenfahrzeuge Feuerlösch-Fahrzeuge | |||
Bodenseeschifferpatent A | Bodensee | Maschinenfahrzeuge keine Fahrgasttschiffe keine Güterschiffe | mehr als 6 PS (4,4 KW) | |
Bodenseeschifferpatent B | Fahrgastschiffe | |||
Bodenseeschifferpatent C | Güterschiffe | |||
Bodenseeschifferpatent D | Segelschiffe | Segelfläche größer als 12 qm | ||
Seeschifffahrt | ||||
Sportbootführerschein See SBF-See | Geltungsbereich der See-Schifffahrts-Straßen-Ordnung 3 sm Zone Fahrwasser in der 12 sm Zone | Sportboote keine gewerbliche Nutzung | Motorleistung mehr als 15 PS (11,02 kW) | maximal 12 |
Sportküstenschifferschein SKS | alle Meere bis 12 sm ab der Küstenlinie | Yachten unter Segel und Motor gewerbliche Nutzung im Küstengewässer | ||
Sportseeschifferschein SSS | Küstennahe Seegewässer bis 30sm ab der Küstenlinie Ostsee Nordsee Bristolkanal Irische See ohne Scotiasee Mittelmeer Schwarzes Meer | Yachten unter Segel und Motor gewerbliche Nutzung | ||
Sporthochseeschifferschein SHS | Weltweite Fahrt | Yachten und Ausbildungsschiffe unter Segel und Motor Traditionsschiffe bis zu einer Länge von 25m | ||
Traditionsschifferschein TSS | entsprechend SSS oder SHS | Traditionsschiffe bis zu einer Länge von 55m | maximal 25 |
Die Tabelle zeigt nur die amtlichen Führerschein-Vorschriften auf.
Zum Chartern einer Yacht können vom Vercharterer weitere Auflagen geltend gemacht werden. Auch Versicherungen können engere Auflagen an den Versicherungsschutz knüpfen, als dies der Gesetzgeber macht.

Kurz und knapp:
Sportbootführerscheine gelten für bestimmte Reviere.
Auf den Binnenwasserstraßen ist in der Regel ein Führerschein notwendig, wenn die Antriebsleistung des Motors 15 PS übersteigt. Ausnahmen gelten am Rhein und auf den Bodensee.
Segelscheine auf den Binnenwasserstraßen sind nur in wenigen Revieren vorgeschrieben.
Die Länder oder Gewässer-Eigner können jedoch eigene Führerscheinauflagen erlassen.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Führerscheine vorgeschrieben, wenn die Antriebsleistung des Motors 15 PS übersteigt. Es gibt eine Staffelung, die davon abhängig ist, wie weit man sich von der Küstenlinie entfernt:
- SBF-S: 3sm
- SKS: 12 sm
- SSS: 30 sm
- SHS: weltweit
Sportboote sind im Binnenbereich Boote bis 15m Länge. Im Hochseebereich gibt es keine Längenbeschränkung.
Sportboote weden mit maximal 12 Personen an Bord gesegelt.
Traditionsschiffe sind alte Schiffe, die aus historischen oder traditionellem Anlass gefahren werden.
Der Traditionsschifferschein ist ein Zusatzvermerk im SSS oder SHS.
Die Auflagen von Versicherungen oder Charter-Unternehmen sind meist enger gesteckt, als die behördlichen Vorschriften.
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