Web Content Anzeige

Versicherungen

Die Yachtversicherung - ein sicherer Festmacher!

In Deutschland besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht für Yachten. Die Folge: So mancher Eigner schippert ohne Versicherungsschutz übers Meer.

Doch es gibt gute Gründe dafür den Abschluß einer Haftpflicht- und Kasko Versicherung nicht in den Wind zu schlagen. Jeder Wassersportler haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Yachteigner sollten deshalb unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich vor unkalkulierbaren Schadensersatzforderungen zu schützen. Es können aber auch Schäden eintreten, die zwar von einem Dritten ausgehen, jedoch nicht auf ein Verschulden des Eigners bzw. Skippers des "schadenauslösenden Schiffes" zurückzuführen sind. Kollisionen von Yachten bei Sturm, übergreifende Brände durch technische Defekte an Ausrüstungsgegenständen und vieles mehr...

Um enorme Kosten für den Eigner zu vermeiden ist es ratsam die Spezialisten zu kontaktieren.

« Zurück

Pantaenius-Yachtinsassenunfall-Versicherung

Yacht-Insassenunfall-Versicherung

Die Yacht-Insassenunfall-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch der eigenen oder einer gecharterten Yacht entstehen und die Tod oder Invalidität zur Folge haben.

Schutz vor erhöhtem Risiko im Wassersport
Versicherungsschutz für Todes- und Invaliditätsfälle im Wassersportinklusive zahlreicher Leistungen, die eine allgemeine Unfallversicherung nicht absichert.
Sicherheit für Skipper, Crew und Gäste
Versichert sind Skipper, Crew und Gäste während der privaten Nutzung des Boots, von Beibooten und Wassersportgeräten inklusive Regatten, Landgänge von bis zu 48 Std., Chartertörns, Arbeiten im Winterlager sowie Slip- und Kranvorgänge.
Seenotrettung
Kosten für Suche und Seenotrettung sowie für Krankentransporte werden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro erstattet.
Notfall im Ausland
Medizinische Notfallkosten werden im europäischen Ausland bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, außerhalb Europas bis 100.000 Euro erstattet.
Rücküberführung
Nach einem Unfall werden Yacht-Rücküberführungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro erstattet.