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Versicherungen

Die Yachtversicherung - ein sicherer Festmacher!

In Deutschland besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht für Yachten. Die Folge: So mancher Eigner schippert ohne Versicherungsschutz übers Meer.

Doch es gibt gute Gründe dafür den Abschluß einer Haftpflicht- und Kasko Versicherung nicht in den Wind zu schlagen. Jeder Wassersportler haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Yachteigner sollten deshalb unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich vor unkalkulierbaren Schadensersatzforderungen zu schützen. Es können aber auch Schäden eintreten, die zwar von einem Dritten ausgehen, jedoch nicht auf ein Verschulden des Eigners bzw. Skippers des "schadenauslösenden Schiffes" zurückzuführen sind. Kollisionen von Yachten bei Sturm, übergreifende Brände durch technische Defekte an Ausrüstungsgegenständen und vieles mehr...

Um enorme Kosten für den Eigner zu vermeiden ist es ratsam die Spezialisten zu kontaktieren.

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Pantaenius-Yachtrechtsschutz-Versicherung

 Yacht-Rechtsschutz-Versicherung

 

Gewährleistungsstreitigkeiten nach einem Bootskauf oder die Frage nach der

Forderung nach Schadensersatz beri einem Unfall auf See lassen sich oft nur

vor Gericht klären. Die Pantaenius Yacht-Rechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten hierfür.

 

 

Recht bekommen
Exklusives, auf die Bedürfnisse von Yachteignern zugeschnittenes Bedingungswerk inklusive Vertragsrecht, Schadenersatz, Straf- und Ordnungswidrigkeiten sowie Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten.

 

Deckung bis 1 Million Euro
Versicherungsschutz besteht bis zu einer Höhe von 1 Million Euro.

 

Sofortiger Vertragsrechtsschutz
Rechtsschutz für vertragliche Auseinandersetzungen, z. B. bei Kauf- und Reparaturverträgen, sofort ab Versicherungsbeginn.

 

Liege- und Winterlagerplätze
Rechtsschutz für vertragliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Liege- und Winterlagerplätzen für die versicherte Yacht inklusive.

 

Fahrerrechtsschutz
Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer auch bei der Nutzung von fremden Booten.

 

Bootstrailer und Anhänger
Rechtsschutz für zur Yacht gehörende Anhänger und Bootstrailer inklusive.

 

Außereuropäisches Fahrtgebiet
Versicherungsschutz auch bei längeren Aufenthalten (bis zu sechs Monate) in außereuropäischen Fahrtgebieten.