Seeschiffsregister

dienen

  • der Offenlegung der Staatsangehörigkeit des Eigners eines Schiffes
  • der Identifikation eines Schiffes
  • der Dokumentation von Eigentumsverhältnissen und eventueller Hypotheken.

Geführt werden die Seeschiffsregister von den Amtsgerichten der jeweiligen Heimathäfen. Der Heimathafen ist der Hafen, von dem aus das Schiff betrieben wird. Er muss nicht Ausgangspunkt regelmäßiger Reisen des Schiffes sein.

Die Eintragung in das Seeschiffsregister wird auch Einflaggung genannt. Hierzu müssen den Registergerichten in der Regel die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Den Schiffsmessbrief erhältst Du vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Bei Sportbooten bis 24m Länge wird er in der Regel nach Aktenlage ausgestellt. Es kommt also wohl niemand zum Messen vorbei.
  • Wenn sich das Schiff noch im Bau befindet, mußt Du den Bauschein der Werft vorlegen. Diese hat es in das Schiffsbauregister eingetragen und bescheinigt dies mit dem Bauschein.
  • Ist das Schiff bereits in Fahrt, benötigst Du den Kaufvertrag und eine Negativbescheinigung, die attestiert, dass das Schiff nicht mehr im Schiffsbauregister eingetragen ist.
  • Eine Kopie des Handelsregisterauszuges wird bei juristischen Personen als Eigner benötigt.
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Eigners oder der Geschäftsführer des Eigners
  • Die Löschungsbescheinigung des vorherigen Flaggenregisters.

Die Ausflaggung kann unter bestimmten Umständen befristet vorgenommen werden. In diesem Fall wird das Schiff nur als ausgeflaggt vermerkt, verbleibt aber in dem jeweiligen Flaggenregister eingetragen. Damit wird das Verfahren zur erneuten Einflaggung vereinfacht.

Als Nachweis über die Einflaggung erhältst Du als Eigner das Schiffszertifikat und ein eindeutiges, individuelles Unterscheidungssignal. Es dient – wie ein Autokennzeichen – der eindeutigen Identifikation Deines Schiffes und wird im Sprechfunkverkehr als Rufzeichen verwendet. In der Regel besteht ein deutsches Unterscheidungssignal aus einer Folge von vier Buchstanden, die mit „DA" bis „DR" beginnen, sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Ziffer, zum Beispiel:

DAAP

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Geführt werden die Seeschiffsregister von den Amtsgerichten der jeweiligen Heimathäfen. Dies sind:
 

 

Amtsgericht

Adresse

Tel.-Nr.

Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, Seeschifffsregister

Amtsgerichtsplatz 1,
14057 Berlin

+ 49 30 9017-0

Brake

Amtsgericht Brake, Seeschiffsregister

Bürgermeister-Müller-Straße 34,
26919 Brake

+49 4401 109-0

Bremen

Amtsgericht Bremen, Seeschiffsregister

Ostertorstraße 25-31,
28195 Bremen

+49 421 361-0

Cuxhaven

Amtsgericht Cuxhaven, Seeschiffsregister

Deichstraße 12a,
27472 Cuxhaven

+49 4721 5019-0

Duisburg

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Seeschiffsregister

Amtsgerichtsstraße 36,
47119 Duisburg

+49 203 80059-0

Emden

Amtsgericht Emden, Seeschiffsregister

Ringstraße 6,
26721 Emden

+49 4921 951-0

Hamburg

Amtsgericht Hamburg, Seeschiffsregister

Caffamacherreihe 20,
20355 Hamburg

+49 40 42843-0

Kiel

Amtsgericht Kiel, Seeschiffsregister

Preußerstraße 1-9,
24105 Kiel

+49 431 604-0

Mannheim

Amtsgericht Mannheim, Seeschiffsregister

Schloss Westflügel, Bismarckstraße 14,
68159 Mannheim

+49 621 292-0

Regensburg

Amtsgericht Regensburg, Seeschiffsregister

Augustenstraße 3,
93049 Regensburg

 

+49 941 2003-0

Rostock

Amtsgericht Rostock, Seeschiffsregister

Zochstraße 13,
18057 Rostock

+49 381 4957-0

Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken, Seeschiffregister

Mainzer Straße 178,
66121 Saarbrücken

+49 681 501-3752

Stade

Amtsgericht Stade, Seeschiffsregister

Wilhadikirchhof 1,
21682 Stade

+49 4141 107-1

St. Goar

Amtsgericht St. Goar, Seeschiffsregister

Bismarckweg 3,
56329 St. Goar

+49 6741 910-0

Wiesbaden

Amtsgericht Wiesbaden, Seeschiffsregister

Mainzer Straße 124,
65189 Wiesbaden

+49 611 3261-0

Wilhelmshaven

Amtsgericht Wilhelmshaven, Seeschiffsregister

Marktstraße 15,
26382 Wilhelmshaven

+49 4421 7580-0

Würzburg

Amtsgericht Würzburg, Seeschiffsregister

Ottostraße 5,
97070 Würzburg

+49 931 381-0

 


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Kurz und knapp:

Seeschiffsregister werden von den Amtsgerichten der Heimathäfen geführt.

Zur Eintragung (Einflaggen) musst Du vorlegen:

  • Den Schiffsmessbrief (gibt's beim BSH).
  • Den Bauschein oder
  • den Kaufvertrag und die Negativbescheinigung bezüglich des Schiffsbauregisters.
  • Den Handelsregisterauszug bei juristischen Personen als Eigner,
  • Deinen Personalausweis.
  • Die Löschungsbescheinigung des vorherigen Flaggenregisters (nicht bei Neubooten).

Du erhältst das Schiffszertifikat und ein individuelles Unterscheidungssignal.

Es besteht aus 4 Buchstaben beginnend mit DA bis DR und optional einer Zahl, zum Beispiel:

DAAP

Das Unterscheidungssignal ist auch Dein Rufzeichen im Sprechfunkverkehr.