Das Seemannswörterbuch - P

Aktualisierungen

18.2.2014 Die Rubrik wurde neu angelegt

Packeis

ist die am häufigsten vorkommende Art von Meereis und besteht aus aufeinander geschobenen Eisschollen


Paddel

dienen der Fortbewegung eines Kanus mittels Muskelkraft
 


Paddelkasten

Spottname für einen Raddampfer


Padrão

portug. Kolonialsäule, sie wurden von portugiesischen Entdeckern an Bord ihrer Schiffe mitgeführt. An markanten neu entdeckten Punkten wie Kaps oder Flussmündungen ließen die Kapitäne unter das Christuskreuz und das Wappen von Portugal noch Namen und Datum in den Stein meißeln


Pagaie

 

kurzes Stechpaddel

Palaver

 

Besprechung, nicht endendes Gerede

Pallen

 

Abstützungen beim Schiffbau

Palstek

 

seemännischer Knoten, bei dem ein sich nicht zuziehendes Auge entsteht.

Pan-Pan

bezeichnet eine Dringlichkeitsmeldung im Funkverkehr von Schiffen, Flugzeugen oder anderen Fahrzeugen (im Gegensatz zu einer Notmeldung).


Panamaklüse

 

ist eine spezielle Klüse zur sicheren Schleusung während der Passage des Panamakanals.

Panikwinkel

Krängungswinkel kleinerer Fahrgastschiffe, bei dem unter den Fahrgästen erste Unruhe ausgelöst. Der Panikwinkel liegt bei etwa 12° Schlagseite. Er kann durch das Zusammenströmen der Fahrgäste auf einer Schiffsseite selbst verursacht werden.


Pantry

 

Bordküche einer Yacht

Panzerplatten

 

Eine Art Streuselkuchen der meistens am Sonntag und Donnerstag - dem Seemannssonntag - gebacken wurde

Papageienmast

ein kleiner Besanmast auf Feuerschiffen


Papageienstock

ein Ausleger zur Befestigung des Besansegels


Pappelallee

eine von Tonnen oder Pricken begrenzte Fahrrinne


Pardune

schräg nach achtern geführtes Tau zur Abstützung der Masten


Part

  1. der Besitzanteil an einem Handels- oder Fischereischiff
  2. ein Teil eines Endes (einer Leine) - die "feste" Part ist in diesem Sinn der mit einem festen Gegenstand (Klampe, Polle, Öring, o.ä.) verbundene Teil eines Endes, die "lose" Part der gegenüberliegende, freie Teil.

Partenreederei

ist eine Gesellschaftsform des deutschen Seehandelsrechts.

Eine Partenreederei ist entstanden, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Schiff erworben haben, hierfür jedoch nicht  eine Gesellschaft im Sinne des HGB oder des Seehandlesrechts gegründet haben. Salopp und nicht-juristisch gesprochen: Eine "GbR zur See".

An einer Partenreederei mussten immer mehrere Personen beteiligt sein. Das Seehandelsrecht kannte keine Einmann-Partenreederei. Die Gesellschaft besteht in dem gemeinschaftlichen Besitze eines Schiffes. Es war weder eine Situation denkbar, in der eine Partenreederei mehrere oder gar kein Schiff besitzt. Damit war die Partenreederei immer ein ein einziges Schiff gebunden. Wollten dieselben Eigner ein weiteres Schiff erwerben, musste eine gesonderte Partenreederei mit denselben Gesellschaftern gegründet werden.

Der aus dem Seehandlesrecht stammende Begriff der Partenreederei ist dahingehend irreführend, dass die meisten als Reederei geführten Unternehmen mit der Definition der Reederei gemäß HGB nichts zu tun haben.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 können keine neuen Partenreedereien mehr gegründet werden. Für Partereedereien, die bis zum 24. April 2013 gegründet wurden, gelten die alten HGB-Bestimmungen weiter.


Partikulier

Lastenführer mit eigenem Lastkahn auf Binnengewässern


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